Rechtsprechung
OLG Hamm, 06.12.2010 - I-13 U 172/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Ersatzfähigkeit der Kosten vorgerichtlicher Gutachten zum Haushaltsführungs- und Verdienstausfallschaden
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 249 BGB
Ersatzfähigkeit der Kosten vorgerichtlicher Gutachten zum Haushaltsführungs- und Verdienstausfallschaden - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ersatzfähigkeit von Kosten für die Erstattung eines vorgerichtlichen Sachverständigengutachtens zum Verdienstausfallschaden und Haushaltsführungsschaden infolge eines Verkehrsunfalls
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 249
Ersatzfähigkeit der Kosten für die Erstattung eines Sachverständigengutachtens zum Verdienstausfall- und Haushaltsführungsschaden - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 15.09.2009 - 2 O 20/09
- OLG Hamm, 06.12.2010 - I-13 U 172/09
Papierfundstellen
- MDR 2011, 424
- BeckRS 2011, 2669
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Düsseldorf, 29.07.2019 - 20 U 34/19
"Kiesgrube": Namensstreit um ein Open-Air-Musik-Event
- AG Gummersbach, 28.09.2016 - 10 C 56/15
Ersatz von Sachverständigenkosten aufgrund eines Verkehrsunfalls bzgl. …
Zu dem vom Schädiger zu ersetzenden Schaden gehören grundsätzlich auch die Kosten der Schadensfeststellung und der Rechtsverfolgung, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich sind (OLG Hamm, Urteil vom 06.12.2010, Az. 13 U 172/09).Anders als in der von der Beklagten angeführten Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm, Urteil vom 06.10.2010, Az. 13 U 172/09, die die Feststellung eines Verdienstausfallschadens betrifft, verfügt der Prozessbevollmächtigte des Klägers -wie von ihm nachvollziehbar dargelegtaufgrund seiner juristischen Ausbildung nicht bereits über die zur Ermittlung des Mehr-, Pflege- und Haushaltsführungsschadens erforderliche Sachkunde und die erforderlichen Fachkenntnisse.
- LG Düsseldorf, 13.01.2021 - 2a O 156/19
- AG Oldenburg, 20.08.2018 - 3 C 3142/18
Kfz-Unfall und die Kosten eines Sachverständigen zur Feststellung der …
Zu dem vom Schädiger zu ersetzenden Schaden gehören grundsätzlich auch die Kosten der Schadensfeststellung und der Rechtsverfolgung, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich sind (OLG Hamm, Urteil vom 06.12.2010, Az. 13 U 172/09). - AG Gummersbach, 13.11.2018 - 15 C 64/18
Schadenersatzanspruch
Der Kläger konnte hier ohne sachverständige Hilfe nicht die Voraussetzungen für die vollständige Restitution, insbesondere die Darlegung der Höhe des Anspruchs auf Schmerzensgeld, schaffen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 06. Dezember 2010 - 13 U 172/09).